Interne Meldestelle für Hinweisgeber Theodoruswerk-Unternehmensgruppe
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.
Die zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften haben die Pflegewerk Managementgesellschaft mbH mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle beauftragt.
Aufgaben und Zweck
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit Kenntnis über Regelverstöße in Ihrem Unternehmen erlangt haben, können Sie dies über unser Hinweisgebersystem melden.
Insbesondere kann eine Meldung über Verstöße, die strafbewehrt sind, abgegeben werden und über Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für die Meldung und die Offenlegung sonstiger Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 2 HinSchG.
Begründete Verdachtsmomente auf einen Regelverstoß durch Beschäftigte Ihres Unternehmens können intern wie folgt gemeldet werden:-
- Per E-Mail: meldestelle(at)pflegewerk.com
- Per Brief: Interne Meldestelle Pflegewerk Managementgesellschaft mbH
Wisbyer Str. 16/17
10439 Berlin
Bitte beachten Sie, dass nur Hinweise mit hinreichend konkreten Informationen untersucht werden können. Ergänzen Sie daher bitte möglichst viele Details, damit Ihr Hinweis etwas bewirken kann (Wer? Was? Wann? Wo?). Zudem ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen und Ihren Hinweis nicht gänzlich anonym, also ohne die Möglichkeit von Rückfragen, abgeben. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass keine Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen besteht.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist.
Meldeberechtigte
Meldeberechtigt sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über (mögliche) Verstöße erlangt haben.
Ablauf
Sofern Sie eine Rückmeldung wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und des sachlichen Anwendungsbereichs. Im Anschluss wird geprüft, ob bzw. welche Folgemaßnahmen ergriffen werden. Darüber erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von drei Monaten.
Schutz der hinweisgebenden Person / Hinweise zum Datenschutz
Hinweisgeber haben aufgrund der Meldung entsprechender Verdachtsfälle keinerlei Sanktionen oder sonstige Benachteiligungen durch das Unternehmen zu befürchten. Im Rahmen der Bearbeitung wird Vertraulichkeit und das Gebot der Fairness gegenüber dem Hinweisgeber und dem gegebenenfalls betroffenen Mitarbeiter sichergestellt.
Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.
Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Wenn Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Unter dem nachfolgenden Link haben wir für Sie alle notwendigen Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zustehenden Rechte zusammengestellt.
Datenschutzinformation für Hinweisgeber
Externe Meldestelle
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, haben gemäß dem im Hinweisgeberschutzgesetz geregelten Wahlrecht auch die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Diese wurde beim Bundesamt für Justiz eingerichtet.
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die interne Meldestelle. Sie tragen somit dazu bei, regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.